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Channel: Impulse e.V. - Schule für freie Gesundheitsberufe
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Impulse-Preisträgerin spendet Preisgeld

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Die Impulse-Preisträgerin Dr. Andrea Heltweg-Faulstich, die bei dem Absolvent/inn/enpreis 2016 in der Kategorie „Erfolgreich in die Selbstständigkeit“ den 2. Platz belegt hat, möchte ihr gewonnenes Preisgeld von 300,00 € gerne einer Interessentin / einem Interessenten von Impulse e.V. zur Verfügung stellen, die / der die finanziellen Mittel für einen Impulse-Lehrgang nicht selbst aufbringen kann.

Dieses Vorhaben möchten wir gerne unterstützen und bieten einem arbeitssuchenden Interessenten nun die Möglichkeit, einen 6- oder 9-monatigen Lehrgang bei Impulse e.V. zu gewinnen. Die Lehrgangsgebühren werden durch das Preisgeld von Frau Dr. Andrea Heltweg-Faulstich und Impulse e.V. finanziert.

Teilnahmebedingungen:
Wenn Sie an der Verlosung des 6- oder 9-monatigen Lehrgangs teilnehmen möchten, senden Sie uns bis zum 15.12.2016 eine E-Mail an latzke@impulse-schule.de, eine Kopie Ihres Arbeitsagentur-Bescheids und eine kurze Begründung, warum und welchen Lehrgang Sie bei Impulse e.V. gerne studieren möchten.

Wir bedanken uns noch einmal ganz herzlich bei Frau Dr. Andrea Heltweg-Faulstich und drücken allen Bewerber/inne/n die Daumen.

Ihr Team von Impulse e.V.

Apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel

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Arzneimittel unterliegen weitgehend der Apothekenpflicht, d.h. sie dürfen nur in Apotheken abgegeben (verkauft) werden.

Eine Gruppe der apothekenpflichtigen Arzneimittel sind die rezeptpflichtigen Arzneimittel, diese dürfen nur auf ärztliches Rezept herausgegeben werden.

Nicht rezept- aber apothekenpflichtige Arzneimittel sind in Apotheken von jeder/m ohne ärztliches Rezept zu bekommen, sie werden z.B. auch von (Tier-)Heilpraktiker/inne/n verordnet.

Neben apothekenpflichtigen existieren freiverkäufliche Arzneimittel (z.B. mit ihrem verkehrsüblichen deutschen Namen bezeichnete Pflanzen und Pflanzenteile oder Mischungen aus ganzen oder geschnittenen Pflanzen oder Pflanzenteilen als Fertigarzneimittel, vgl. Arzneimittelgesetz § 44 Abs. 2). Personen, die freiverkäufliche Arzneimittel anbieten (z.B. auch Tierheilpraktiker/innen) müssen durch eine Sachkenntnisprüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachweisen, dass sie über die nötige Sachkenntnis verfügen.

Termin vormerken: 12. bundesweiter Fernstudientag am 10. März 2017

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Impulse e.V. gehört seit Anfang an zu den Fernlehrinstituten, die am bundesweiten Fernstudientag teilnehmen und hier umfassend über die Aus- und Weiterbildungsmethode "Fernlernen" informieren. Bei der vom Fachverband für Fernlernen und Lernmedien (Forum Distance Learning) organisierten Veranstaltungsreihe haben Interessierte die Möglichkeit, sich über das Fernlernen im Allgemeinen und über die Angebote der teilnehmenden Institute im Besonderen zu informieren.

Impulse e.V. öffnet die Türen der Wuppertaler Zentrale und des Sindelfinger Studienzentrums (im Raum Stuttgart) am Freitag, den 10. März 2017, von 15 bis 17 Uhr. Hier gibt es auch wieder die Gelegenheit, Vorträge zu besuchen, Einzelberatungsgespräche zu führen und sich untereinander auszutauschen. Zusätzlich ist im Rahmen des Fernstudientages ein Online-Informationsangebot der Schule für freie Gesundheitsberufe geplant.

Wenn Sie Impulse e.V. persönlich kennen lernen und sich unverbindlich über unser Fernlehrangebot informieren möchten, merken Sie sich jetzt schon den Termin vor. Wir freuen uns auf Sie!

Hier können Sie sich einen Eindruck von dem letzten Fernstudientag machen.

„Bin ich für den Fernunterricht geeignet?“

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Nicht selten haben unsere Interessierten Familie und / oder stehen im Berufsleben und ihre Schul- und Ausbildungszeit liegt einige Zeit zurück. Wenn dann der Wunsch nach Selbstverwirklichung, Weiterentwicklung und einer Aus- oder Weiterbildung wächst, kommt nicht selten die Frage auf, „Was, wie und wo lernen?“.

Eine Möglichkeit ist ein Fernstudium. Neben der räumlichen und zeitlichen Flexibilität – Zeit, Ort und das Tempo des Lernens selbst bestimmen zu können – schätzen viele auch den Vorteil, dass Fernlehrgänge durch die staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) geprüft und staatlich zugelassen sind. Dadurch können Absolvierende nach Lehrgangsabschluss eine qualitativ hochwertige Aus- oder Weiterbildung nachweisen.

Trotz der unbestrittenen Vorteile dieser Art des Lernens sind natürlich auch Aufgaben zu meistern. Bevor Sie sich zu einer Ausbildung im Fernunterricht entscheiden, sollten Sie deshalb im Vorfeld überlegen, ob der Fernunterricht für Sie geeignet ist. Bei der Auslotung können Ihnen folgende Fragen helfen:
  • "Kann ich die Zeit für eine entsprechende Aus- oder Weiterbildung erübrigen, d.h. durchschnittlich 10-12 Stunden wöchentlichüber einen längeren Zeitraum?" - Diese Zeit sollten unsere Studierenden sich wöchentlich für ein Fernstudium an unserer Schule frei halten.
  • "Bin ich dazu in der Lage, mich selbst zu motivieren, regelmäßig im 'stillen Kämmerlein' zu lernen und eventuell auftretende Durststrecken zu überwinden?"
  • "Kann ich die Lehrgangsgebühren aufbringen?" - Hinweis: Sie können die Lehrgangsgebühren für eine Impulse-Ausbildung in monatlichen Raten begleichen. Arbeitnehmer/innen, die eine gewissene Einkommensgrenze im Jahr nicht überschreiten, sollten außerdem prüfen lassen, ob sie mit einer Bildungsprämie gefördert werden können. Nähere Infos unter www.bildungspraemie.info.
  • "Unterstützt mich meine (familiäre) Umgebung auch langfristig in meinen Bemühungen?"
Wenn Sie diese Fragen mit „ja“ beantworten können, ist die Lernmethode „Fernunterricht“ eine gute Möglichkeit, Ihr Lern-Vorhaben umzusetzen. Sollten Sie Fragen zum Studienablauf haben, vielleicht auch speziell zu einer bestimmten Impulse-Ausbildung, wenden Sie sich auch gerne direkt an uns. Wir freuen uns auf Sie!

Die Fachfortbildungen im Januar 2017

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Die Fachfortbildungen sind weiterführende Zusatzangebote, die nicht Bestandteil der Fernlehrgänge sind. Diese Fachfortbildungen können von allen Interessierten gebucht werden, auch wenn sie zu keinem Lehrgang eingeschrieben sind. Nach vollständiger Teilnahme an einer Fachfortbildung
erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Die Flyer mit detaillierten Informationen und dem Anmeldeformular zu den einzelnen Fachfortbildungen finden Sie unter Impulse-Schule.de/Fachfortbildung. Die Teilnahmegebühren belaufen sich auf € 65 je Wochenende (bei zweiteiligen Veranstaltungen also € 130). Die Anmeldung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen, entweder über die Anmeldeformulare der Flyer oder auch per E-Mail an info@impulse-schule.de.

Hier die Fachfortbildungstermine für Januar 2017:

07./08. Januar 2017
Das EVA-Bewusstsein - Einführung in die Bioernergetische Heilarbeit, Teil I mit Heike Marie Boschat
Teil II am 14./15.01.

14./15.01.
Der Zusammenhang von Medikamenteneinnahme und erhöhtem Nährstoffbedarf mit Marion Falke

14./15.01.
Einführung in die EMDR-basierte Traumatherapie (EBT), Teil I mit Detlef Müller
Teill II am 21./22.01.



14./15.01.
Hawaiianische Massage - Lomi Lomi Nui mit Sven Schremmer
Bitte bequeme Kleidung, Handtuch und Decke mitbringen.

14./15.01.
Kinesiologie - Touch for Health I, Teil I mit Sylvia Kiefer
Teil II am 21./22.01.

21./22.01.
Heilhypnose, Teil I mit Elisabeth Severin
Teil II am 28./29.01.

28./29.01.
Die homöopathische Hausapotheke mit Christine Richter

28./29.01.
Ohrakupunktur, Teil I mit Marion Falke
Teil II am 11./12.02.

Wir wünschen frohe Feiertage!

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Liebe Blog-Leser/innen, Dozent/inn/en, Interessenten/inn/en und Studierende,
wir wünschen Ihnen frohe Festtage!

Übrigens: Wir sind auch zwischen Weihnachten und Neujahr 
zu den normalen Bürozeiten für Sie zu erreichen.

Eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit 
sowie einen guten Übergang in das neue Jahr wünscht Ihnen

Ihr Team von Impulse e.V.

Hundetrainer/innen nur mit behördlicher Erlaubnis

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Jede Person, die gewerbsmäßig für Dritte Hunde ausbildet oder die Ausbildung der Hunde durch Tierhalter/innen anleitet, benötigt gemäß § 11 Tierschutzgesetz, hier Abs. 8 f), eine behördliche Erlaubnis (i.d.R. des Veterinäramts).

Voraussetzung für die Erteilung ist der Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, die z.B. durch eine Ausbildung belegt, aber auch in einem Fachgespräch geprüft werden können, sowie die Zuverlässigkeit der Person, die / der mit Hunden arbeiten möchte.

Nähere Informationen zu den Kenntnissen und Kompetenzen, die Sie im Rahmen der Impulse-Ausbildung "Tierpsychologin / Tierpsychologe" erwerben, finden Sie hier.

Kinder und Jugendliche fördern, Eltern beraten und unterstützen: Die Aufgaben von Erziehungs- und Entwicklungsberater/inne/n

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"Mein Kind hat Angst in die Schule zu gehen, verhält sich neuerdings oftmals aggressiv, hat keinen Appetit mehr und Freundschaften zu anderen Kindern bestehen auch kaum noch. Woran liegt das und was kann ich als Mutter tun?".
 
Die Anliegen sind facettenreich, mit denen Eltern Erziehungs- und Entwicklungsberater/innen aufsuchen, mit denen aber beispielsweise auch Lehrer/innen oder Erzieher/innen in ihrem Berufsalltag konfrontiert werden. Der 18-monatige Impulse-Lehrgang "Erziehungs- und Entwicklungsberater/in" vermittelt Ihnen mithilfe von praxisorientierten Lernmaterialien und 3 Praxisseminaren Wissen und Fähigkeiten in den Bereichen Entwicklungspsychologie,
Pädagogik und Beratung, Entwicklungsförderung, Entwicklungsbeeinträchtigungen sowie
Beratungspraxis und Selbstständigkeit.

 
  
Anschließend sind Sie in der Lage, gezielte Aufklärung und Beratung von Familien und Alleinerziehenden über das Auftreten verschiedenster Probleme und Störungen in Erziehung, Verhalten und Entwicklung des Kindes- und Jugendalters umzusetzen. Neben Einzelcoachings können auch Informationsabende oder Vorträge zu verschiedenen Themen, z.B. zu
"Schulmüdigkeit" oder "Förderungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche" in das Angebotsrepertoire von Erziehungs- und Entwicklungsberater/inne/n gehören.

Die 3 zum Lehrgang gehörenden Präsenzphasen werden über die Ausbildungszeit verteilt immer wieder an verschiedenen Seminarstandorten in Deutschland angeboten, so dass ein Studienstart jederzeit möglich ist. Alle Interessierten (mit und ohne Vorkenntnisse) können am Lehrgang teilnehmen. Der Fernlehrgang "Erziehungs- und Entwicklungsberater/in" ist, wie alle Lehrgänge von Impulse e.V., von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) staatlich geprüft und zugelassen.

Eckdaten Lehrgang "Erziehungs- und Entwicklungsberater/in"
  • Beginn: ab sofort 
  • Dauer: 18 Monate (wöchentliche Bearbeitungszeit ca. 10-12 Stunden), 1 Jahr kostenlose Nachbetreuung über die Regelstudienzeit von 18 Monaten hinaus
  • Umfang: 18 Studienbriefe mit Praxisbeispielen, Übungs- und Einsendeaufgaben, 3 praxisorientierte Seminare, Zugang zum Online-Studienzentrum "Mein Impulse"
  • Prüfung: Abschlussklausur und Hausarbeit
  • Abschluss: Zertifikat und Zeugnis
  • Studiengebühr: monatlich 74,50 € (Gesamtkosten 1.341,00 €)

Wenn Sie sich kostenlos und unverbindlich einen Eindruck von unserem Aus- und Weiterbildungsangebot machen möchten, können Sie gerne hierunser aktuelles Informationsmaterial anfordern.

Wir freuen uns auf Sie!
Ihr Team von Impulse e.V. 

Aktuelle Stellenausschreibungen

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Für den Lehrgang „Tierpsychologie - Schwerpunkt Pferd“ suchen wir eine Dozentin/einen Dozenten für die Seminare in Wuppertal.

Für den Lehrgang „Tierpsychologie - Schwerpunkt Pferd“ suchen wir eine Dozentin/einen
Dozenten für die Korrektur von Einsendeaufgaben, Abschlussklausuren und Abschlussarbeiten.

Für den Lehrgang „Ernährungsberater/in“ suchen wir eine Dozentin/einen Dozenten für die Seminare im Raum Leipzig (hier ab 2018). Bei dieser Stelle müssen geeignete Praxis-/Seminarräume vorhanden sein.

Für den Lehrgang „Tierphysiotherapeut/in“ suchen wir eine Autorin/einen Autoren für die Erstellung von Studienmaterialien.

Aussagefähige Bewerbungen mit vollständigen Unterlagen bitte an Impulse e.V., gerne als E-Mail an Ullrich@Impulse-Schule.de.

Das Mediationsgesetz: Das müssen Sie als Mediator / Konfliktschlichter wissen

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Das Mediationsgesetz (MediationsG) vom 21. Juli 2012 (mit Aktualisierungen vom 31. August 2015) bietet Leitlinien zur Mediation. Diese dienen auch Mediator/inn/en zur Orientierung.


Im Mediationsgesetz wird u.a. der Begriff der Mediation definiert, es werden das Verfahren und die Aufgaben und Tätigkeitsbeschränkungen von Mediator/inn/en beschrieben sowie weitere ausbildungsrelevante und rechtliche Aspekte geregelt.

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen einer Ausbildung
  • zur / zum Mediator/in und
  • einer Qualifikation zur / zum zertifizierten Mediator/in.
Als Mediator/in müssen Sie gemäß § 5 Absatz 1 MediationsG folgende Kriterien erfüllen:

(1) Der Mediator stellt in eigener Verantwortung durch eine geeignete Ausbildung und eine regelmäßige Fortbildung sicher, dass er über theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrungen verfügt, um die Parteien in sachkundiger Weise durch die Mediation führen zu können. Eine geeignete Ausbildung soll insbesondere vermitteln: Kenntnisse über Grundlagen der Mediation sowie deren Ablauf und Rahmenbedingungen, Verhandlungs- und Kommunikationstechniken, Konfliktkompetenz, Kenntnisse über das Recht der Mediation sowie über die Rolle des Rechts in der Mediation sowie praktische Übungen, Rollenspiele und Supervision.

Wichtig:
Der Impulse-Lehrgang "Mediator/in" erfüllt die Anforderungen an die Ausbildung von Mediator/inn/en gem. § 5 Abs. 1 MediationsG. D.h. Sie können durch die Impulse-Ausbildung in nahezu allen Bereichen der Konfliktschlichtung tätig werden (z.B. in Familien, bei Nachbarn und Mitbewohner/inn/en, unter Arbeitskolleg/inn/en, Schüler/inn/en oder bei Paaren in Trennung).
Um als Mediator/in tätig zu werden, benötigen Sie also keine Qualifikation als zertifizierte/r Mediator/in! 
 
Nur wenn Sie als Jurist/in tätig sind
oder als Streitmittler/in bei einer staatlich anerkannten
Verbraucherschlichtungsstelle arbeiten möchten, müssen Sie die Qualifikation zur / zum „zertifi­zierten Media­tor/in“ erwerben. Diese Qualifikation kann allerdings nicht in einem Fernlehrgang absolviert werden, da gem. der Verordnung über die Aus- und Fortbildung von zertifizierten Mediatoren hierzu ein Ausbildungslehrgang in 120 Präsenzzeitstunden erforderlich ist (vgl. § 2 Abs. 4 ZMediatAusbV). Die Verordnung tritt am 1. September 2017 in Kraft.

Fazit:
Nur wenn Sie als Jurist/in tätig sind oder zum Beispiel als Streitmittler/in bei einer staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstelle tätig werden wollen, ist die Notwendigkeit gegeben, die Qualifikation als zertifizierte/r Mediator/in zu erwerben. Um Konfliktschlichtungen durchführen zu können, genügt eine Ausbildung zur / zum Mediator/in gem. § 5 Abs. 1 MediationsG, dessen Anforderungen die Impulse-Ausbildung erfüllt.

Die Fachfortbildungen im Februar 2017

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Die Fachfortbildungen sind weiterführende Zusatzangebote, die nicht Bestandteil der Fernlehrgänge sind. Diese Fachfortbildungen können von allen Interessierten gebucht werden, auch wenn sie zu keinem Lehrgang eingeschrieben sind. Nach vollständiger Teilnahme an einer Fachfortbildung
erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Die Flyer mit detaillierten Informationen und dem Anmeldeformular zu den einzelnen Fachfortbildungen finden Sie unter Impulse-Schule.de/Fachfortbildung. Die Teilnahmegebühren belaufen sich auf € 65 je Wochenende (bei zweiteiligen Veranstaltungen also € 130). Die Anmeldung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen, entweder über die Anmeldeformulare der Flyer oder auch per E-Mail an info@impulse-schule.de.

Hier die Fachfortbildungstermine für Februar 2017:

04.02.-05.02.17
Kinesiologie - Brain Gym 1, Teil I, Sylvia Kiefer

11.02.-12.02.
Kinesiologie - Brain Gym 1, Teil II, Sylvia Kiefer

11.02.-12.02.
Mediation/Kommunikation, Beate Schönfeldt

11.02.-12.02.
Ohrakupunktur, Teil II, Marion Falke

18.02.-19.02.
Ayurveda-Rückenmassage, Marion Falke
Bitte bequeme Kleidung, Handtuch und Decke mitbringen.

18.02.-19.02.
Einführung in die Craniosacrale Ostepathie/Therapie CSO/CST, Teil I, Christina Smith


18.02.-19.02.
HP-Prüfungstraining: Differenzialdiagnose, Claudia Reno

18.02.-19.02.
Prüfungsvorbereitung für Psychotherapie, Detlef Müller

18.02.-19.02.
Wertschätzende Kommunikation, angelehnt an M. Rosenberg, Beate Schönfeldt

25.02.-26.02.
Einführung in die Craniosacrale Ostepathie/Therapie CSO/CST, Teil II, Christina Smith

25.02.-26.02.
Klassische Massage, Sven Schremmer
Bitte bequeme Kleidung, Handtuch und Decke mitbringen.

25.02.-26.02.
Schüssler Salze in der Kleintierpraxis, Kristina Kuhn

Was ist ein Hobby-Fernlehrgang?

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Grundsätzlich müssen in Deutschland alle Fernlehrgänge von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) überprüft und zugelassen werden. Die staatliche Überprüfung bezieht sich sowohl darauf, ob das angebotene Lehrgangsziel mit dem Lehrgang erreicht werden kann, als auch darauf, ob die Vertragsgestaltung den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Eine Ausnahme von dieser Regelung betrifft Fernlehrgänge, die ausschließlich der Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen – so genannte Hobby-Lehrgänge.

Solche Lehrgänge werden keiner inhaltlichen Überprüfung unterzogen, sie müssen aber der ZfU angezeigt werden. Gleichzeitig sind die Anbieter verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass es sich jeweils um einen Hobby-Lehrgang handelt.

Wie können Sie nun unterscheiden, ob Ihnen ein staatlich zugelassener Lehrgang oder ein Hobby-Lehrgang angeboten wird?

Am einfachsten geht dies über die von der ZfU vergebenen Lehrgangsnummer, welche jeweils in den Informationsmaterialien von den Anbietern angegeben werden muss.

Die Zulassungsnummer der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU)

Bei staatlich zugelassenen Fernlehrgängen besteht diese jeweils aus sechs oder sieben Ziffern (z.B. 7101702), bei Hobby-Lehrgängen aus der römischen Zahl II sowie einer dreistelligen Nummer (z.B. II/363).

Die Fernlehrgänge von Impulse e.V. sind alle staatlich geprüft und zugelassen. Die jeweiligen Zulassungsnummern finden Sie bei den Lehrgangsbeschreibungen auf unserer Homepage und in unserem Informationsmaterial.

Zudem wird die jeweilige Zulassungsnummer nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss Ihres Impulse-Lehrgangs auch auf Ihren Abschlussdokumenten ausgewiesen.

Heilpraktikerrecht ergänzt

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Im Rahmen des Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung (PSG III) wurde durch Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates vom Dezember 2016 auch das Heilpraktikergesetz und die erste Durchführungsverordnung zum Heilpraktikergesetz geändert (Artikel 17e und 17f PSG III). Bei den Änderungen wurde zum einen der Begriff „Volksgesundheit“ präzisiert (jetzt „eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten“), zum anderen wird das Bundesgesundheitsministerium beauftragt, bis zum Ende dieses Jahres neue Leitlinien für die Heilpraktikerüberprüfung zu erlassen.

In welchem Umfang hier Änderungen der bisher vorliegenden Leitlinien erfolgen werden, ist noch nicht abzusehen. In diesem Zusammenhang sind in den letzten Monaten wiederholt Forderungen nach grundsätzlichen Änderungen des Heilpraktikerrechts laut geworden. Diese Forderungen stammen von Politikern und Ärztevertretern, leider vereinzelt auch von Heilpraktikerschulen. So wird z.B. „die Anerkennung der Heilpraktikerausbildung als staatlich anerkannter Beruf mit einer bundeseinheitlichen Ausbildungs- und Prüfungsordnung“ gefordert. Hier muss deutlich herausgestellt werden: Eine/n solche/n Heilpraktiker/in mit dem breiten therapeutischen Spektrum von heute kann und wird es niemals geben. Wo sollte dieser im Gesundheitssystem verankert sein? Als naturheilkundlich orientierter „Miniarzt“, vielleicht sogar mit Abrechnungsmöglichkeit über die gesetzlichen Krankenkassen oder als „Kräuterkundige/r“ mit eingeschränkten diagnostischen und therapeutischen Möglichkeiten?

Die Struktur des Heilpraktikerberufs als Beruf, der die Ausübung der Heilkunde außerhalb des kassenärztlichen Korsetts ermöglicht, ohne Arzt zu sein, und gleichzeitig zur Anwendung einer breiten therapeutischen Angebotspalette berechtigt, widerspricht einer Regulierung über die heute schon vorliegenden Mechanismen hinaus. Dies bestätigen auch die letztendlich erfolgten Änderungen / Ergänzungen. Heilpraktiker/innen verfügen über die Fähigkeit, Patient/inn/en mit Angeboten aus der breiten Palette naturheil- bzw. erfahrungsheilkundlicher Verfahren zu helfen. Dass dies möglich ist und auf einer soliden Basis geschieht, ist durch das Heilpraktikergesetz und seine Durchführungsverordnungen und durch die (demnächst neuen) Überprüfungsleitlinien des Bundesgesundheitsministeriums sowie durch die gängige Rechtsprechung (Sorgfaltspflichturteil des Bundesgerichtshofs etc.) gewährleistet.

Im Praxisbetrieb tritt die Kontrolle durch die zuständigen Gesundheitsämter als Aufsichtsbehörden hinzu. Das aktuelle System zeichnet sich durch eine größtmöglich therapeutische Freiheit zum Nutzen der Patient/inn/en aus, bei der gleichzeitig sichergestellt ist, dass die Heilpraktikerin bzw. der Heilpraktiker über ein solides medizinisches Basiswissen verfügt und bei der eine fortwährende Aufsicht durch das zuständige Gesundheitsamt gewährleistet ist.

Fazit: 
  • Unsere Ausbildung orientiert sich an den aktuell geltenden Leitlinien des Bundesgesundheitsministeriums für die Überprüfung von Heilpraktiker-Anwärter/inne/n . Lediglich diese Überprüfungs-Leitlinien sollen zum Ende des Jahres erneuert werden, in welchen beispielsweise Gegenstände der Überprüfung definiert sind. In welchem Umfang hier Änderungen der bisher vorliegenden Leitlinien erfolgen werden, ist noch nicht abzusehen.
  • Eine staatlich einheitlich geregelte Ausbildung von Heilpraktiker/inne/n wird und kann es unserer Meinung nach aufgrund der im Beitrag genannten, bereits existierenden Reglementierungen (Heilpraktikergesetz, Kontrolle durch Gesundheitsämter etc.), nicht geben.

12. bundesweiter Fernstudientag 2017 am 10. März

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In einem guten Monat ist es so weit: Impulse e.V. öffnet anlässlich des 12. bundesweiten Fernstudientages 2017 am 10. März die Türen der Wuppertaler Zentrale und des Sindelfinger Studienzentrums von 15 bis 17 Uhr. Bei der vom Fachverband für Fernlernen und Lernmedien (Forum Distance Learning) organisierten Veranstaltungsreihe nimmt Impulse e.V. seit Anfang an teil.

Angeboten wird jeweils in Wuppertal und in Sindelfingen um 15 Uhr ein Einführungsvortrag unter dem Titel „So funktioniert Fernlernen“ und zusätzlich bestehen bis 17 Uhr Möglichkeiten zur individuellen Studienberatung,

Wenn Sie Impulse e.V. persönlich kennen lernen und sich unverbindlich über unser Fernlehrangebot informieren möchten, merken Sie sich jetzt schon den Termin vor. Wir freuen uns auf Sie!

Hier können Sie sich einen Eindruck von dem letzten Fernstudientag machen.


Impulse e.V. zählt wieder zu den beliebtesten Fernschulen Deutschlands!

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Krischan Hoppe, Geschäftsführer von Impulse e.V., mit der Auszeichnung "Top Institut 2017"

Gestern hat das Bewertungsportal FernstudiumCheck.de die Gewinner seines alljährlichen Reports bekanntgegeben – und wie auch schon in den vergangen Jahren zählt Impulse e.V. wieder zu den beliebtesten Fernschulen!

Das erfreuliche Ergebnis: In 2016 haben 150 Studierende und Absolventen von Impulse e.V. ihr Fernstudium im Durchschnitt mit 4,7 (von möglichen 5,0) auf FernstudiumCheck.de bewertet – damit hat Impulse e.V. im Vergleich zu den Fernschulen auf den ersten 10 Plätzen die meisten Bewertungen erhalten. Von diesen 150 Studierenden, die in 2016 eine Bewertung abgegeben haben, empfehlen 99% der Impulse-Studierenden ihr Fernstudium weiter! Besonders zufrieden sind Absolvent/inn/en und Student/inn/en demnach mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis, den Studieninhalten sowie der Studienbetreuung von Impulse e.V. 

Impulse e.V. bedankt sich bei allen Studierenden und Absolvent/inn/en, die durch ihre positiven Bewertungen die erneute Auszeichnung zum "Top Institut" erst möglich gemacht haben.

Die erneute Spitzenbewertung in der Kategorie "Fernschulen" des FernstudiumCheck-Reports macht die Zielsetzung der täglichen Arbeit von Impulse e.V. deutlich, so Krischan Hoppe, Geschäftsführer von Impulse e.V.:

"Wir bieten Studierenden qualitativ hochwertige und ganzheitliche Aus- und Weiterbildungen im freien Gesundheitsbereich, die auf Grund unseres gemeinnützigen Vereinshintergrundes bezahlbar sind. Es freut mich sehr, dass unsere Studierenden so zufrieden mit unserem Angebot sind und viele von ihnen sogar einen zweiten oder weiteren Lehrgang an unserer Schule absolvieren. Mein besonderer Dank gilt deshalb neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Impulse-Schule auch unseren Dozentinnen und Dozenten, die mit viel Engagement unsere Studierenden betreuen."

Interessierte, die Impulse e.V. kennen lernen möchten, haben die Möglichkeit, sich unverbindlich unsere aktuelle Infobroschüre per E-Mail oder Post anzufordern und / oder telefonisch, schriftlich oder auch persönlich mit uns Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns auf Sie!

Studierendenberatung
Telefon: 0202 73954-0
E-Mail: info@impulse-schule.de
Rubensstraße 20a, 42329 Wuppertal





Berufsaussichten als Psychologische/r Berater/in (Personal Coach)

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Als Psychologische/r Berater/in (Personal Coach) beraten und unterstützen Sie Menschen in sozialen Konfliktsituationen und besonderen Lebenslagen. Je nach individueller Schwerpunktsetzung kann dies in der Ehe-, Paar- oder Familienberatung, aber auch in Prozessen des Alterns, der allgemeinen Lebensberatung oder in beruflichen Kontexten sein.

Die meisten unserer Studierenden machen sich nach erfolgreichem Lehrgangsabschluss mit einer eigenen Beratungspraxis selbstständig. Neben Einzelberatungen sind auch Gruppencoachings und das Anbieten von Fach-Vorträgen denkbar.

Die Ausbildung

Um fundierte psychologische Beratungen durchführen zu können, bedarf es einiger Kenntnisse und Kompetenzen. Unser 18-monatiger Fernlehrgang ist durch die Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) staatlich geprüft und zugelassen. Er orientiert sich an grundlegenden Inhalten, die in wichtigenTeilgebieten der Psychologie allgemein anerkannt sind oder die die aktuelle Diskussion prägen. Hierzu zählen Grundlagen der Psychologie, die klinische Psychologie, die Gesprächspsychologie und die Beratungspraxis. Zum Fernlehrgang gehören 3 Präsenzphasen, die Sie über die Ausbildungszeit verteilt an mehreren Seminarorten in Deutschland absolvieren können. Vorkenntnisse sind nicht erforderlich und ein Studienstart ist jederzeit möglich.

Hier finden Sie einen Erfahrungsbericht von einem Studierenden des Lehrgangs "Psychologische/r Berater/in (Personal Coach)". 

Wenn Sie Menschen nicht nur in sozialen Konfliktsituationen beraten und unterstützen, sondern auch psychische Erkrankungen behandeln möchten, müssen Sie in Deutschland Arzt, speziell Psychiater, Heilpraktiker oder Psychologischer Psychotherapeut mit einer Zulassung nach dem Psychotherapeutengesetz sein. Auf die amtsärztliche Überprüfung vor dem Gesundheitsamt zur / zum Heilpraktiker/in für Psychotherapie bereitet Sie aufbauend auf dem Lehrgang "Psychologische/r Berater/in" unser Lehrgang "Psychotherapie" vor.

Nähere Informationen zum Umfang und Ablauf der Impulse-Ausbildungen finden Sie auf unserer Homepage und / oder in unserer aktuellen Informationsbroschüre. Diese können Sie kostenlos und unverbindlich hier anfordern.

Selbstständigkeit: Möglichkeiten und Ausbildungswege

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Häufig bekommen wir in der Studierendenberatung die Frage gestellt: "Kann ich mich nach der Ausbildung selbstständig machen?". Hier lautet die Antwort ganz eindeutig: ja! Impulse e.V. bietet eine breite Palette an Fernlehrgängen an, die die Berufsausbildung zu einem freien Gesundheitsberuf zum Ziel haben. Nach erfolgreichem Abschluss des jeweiligen Fernstudiums sind Sie in der Lage, sich z.B. mit einer eigenen Beratungspraxis selbstständig zu machen.

Je nach Beruf und Ihrem individuell selbst gesetzten Schwerpunkten gibt es verschiedene Möglichkeiten, das eigene Praxisangebot zu gestalten. Nachfolgende Beispiele sollen die verschiedenen Möglichkeiten verdeutlichen:

Beispiel: Selbstständig als Gesundheitsberater/in

Im Rahmen der 24-monatigen Ausbildung zur / zum Gesundheitsberater/in erwerben Sie in den drei großen Bereichen Ernährung, Bewegung und Entspannung fundierte Kenntnisse und Kompetenzen, um Menschen präventiv zu einem gesunden Lebensstil zu verhelfen.

Nach Lehrgangsabschluss können Sie sich als "Gesundheitsberater/in" selbstständig machen und beispielsweise in einer eigenen Beratungspraxis mit Klient/inn/en Ernährungscoachings durchführen, Bewegungstrainings (z.B. in der Natur) anleiten, Entspannungskurse geben, Meditationen in Gruppen anbieten und / oder Vortragsabende organisieren (beispielsweise zum Thema "Gesundheitsförderung", "Entspannung durch Mediation", "Bewegung im Alter," etc.). Je nach Praxiskonzept können Sie natürlich auch eine Kombination aus verschiedenen Dienstleistungen anbieten.

Wer sich auf einen bestimmten Bereich oder eine bestimmte Zielgruppe spezialisieren möchte, z.B. Bewegungsprogramme für Kinder, Ernährung (für Frauen in den Wechseljahren, ...) etc., hat bei Impulse e.V. die Möglichkeit, zusätzliche Spezialisierungslehrgänge zu studieren.

Hinweis: Die Spezialisierungslehrgänge von Impulse e.V. sind Zusatzangebote für Studierende, die sich in bestimmten Bereichen vertiefte Kenntnisse aneignen möchten. Sie unterscheiden sich im Lehrgangstitel zu den Berufsausbildungen, weil sie in der Regel nicht auf "/in" enden, wie "Gesundheitsberater/in". Beispiele hierfür sind im Fachbereich Gesundheit, Ernährung und Prävention z.B. die Lehrgänge "Gesundheitsförderung für Kinder" oder "Wechseljahreberatung".

Beispiel: Selbstständig als Fitness- und Wellnesstrainer/in

Die 24-monatige Ausbildung "Fitness- und Wellnesstrainer/in" vermittelt Ihnen Wissen und Fertigkeiten für eine selbstständige Tätigkeit als Coach im Fitness- und Wellnessbereich.

Als Fitness- und Wellnesstrainer/in können Sie anschließend für Ihre Klient/inn/en Fitnessprogramme konzipieren und empfehlen, Fitnesstrainings (in der Natur) anleiten, Entspannungsverfahren (in einer eigenen Praxis) durchführen, eine Rückenschule, Massagen und / oder beispielsweise auch Wellness-Programme anbieten. Auch hier sind die Möglichkeiten der Angebotsgestaltung und Zielgruppenauswahl vielseitig.


Hinweis: Alle Berufsausbildungen von Impulse e.V. vermitteln Ihnen neben fachspezifischen Kompetenzen auch immer Fähigkeiten im Bereich Selbstständigkeit. Zum Beispiel, wie Gespräche mit Klient/inn/en geführt werden und / oder was (rechtlich, organisatorisch, finanziell ...) bei der Selbstständigkeit berücksichtigt werden muss. 

Hier erhalten Sie eine aktuelle Informationsbroschüre zu unseren 35 verschiedenen Aus- und Weiterbildungen in den 6 Fachbereichen Naturheilkunde, Gesundheit / Ernährung / Prävention, Fitness und Wellness, Psychologie und Pädagogik, Alternatives Denken sowie Tierheilkunde.

Von Homöopathie bis TCM: 7 Aus- und Weiterbildungen im Fachbereich Naturheilkunde

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Im Fachbereich Naturheilkunde bietet Impulse e.V. inzwischen neben der Ausbildung zur / zum Heilpraktiker/in, die Sie auf die amtsärztliche Überprüfung vor dem Gesundheitsamt vorbereitet, sechs Spezialisierungslehrgänge an:

Nachfolgend finden Sie Kurzbeschreibungen zu den einzelnen Lehrgängen, mit denen Sie sich einen ersten Eindruck von den Lehrgangszielen und naturheilkundlichen Verfahren machen können.

1. Die Bachblütentherapie ist ein von Edward Bach entwickeltes naturheilkundliches Verfahren. Bach ging davon aus, dass sich negative seelische Gemütsverfassungen und Konflikte in körperlichen Krankheiten manifestieren. Dieser psychosomatische Bezug ist bis heute allgemein anerkannt und wird vielfach in die Arbeit mit Patient/inn/en einbezogen. Krankheiten behandelte Bach, indem er die negativen Emotionen seiner Patient/inn/en mit Bachblüten umstimmte und so deren Selbstheilungskräfte stärkte. 


Die Bachblütentherapie lässt sich gut mit anderen therapeutischen Maßnahmen kombinieren, besonders wenn der seelische Aspekt stärker in die Behandlung integriert werden soll. Der Impulse-Lehrgang „Bachblütentherapie“ vermittelt Ihnen ein umfassendes Grundlagenwissen und Kenntnisse der botanischen Hintergründe, Einsatzgebiete, Wirkungen sowie Anwendungsbereiche der 38 Bachblüten. Methoden zur Auswahl der richtigen Bachblüten und Bachblütenmischungen runden den Lehrgang ab, so dass Sie anschließend in der Lage sind, Patient/inn/en mithilfe der Bachblütenessenzen zu behandeln. 

2. Die Homöopathie ist ein eigenständiges Heilsystem, mit dem schnell, sanft und dauerhaft sowohl akute als auch chronische Leiden behandelt werden können. Der Begriff „Homöopathie“ setzt sich aus den Begriffen hómoios (griechisch für „das Ähnliche“) und páthos (griechisch für „die Krankheit, das Leiden“) zusammen. In ihm ist der zentrale Gedanke der Behandlungsmethode enthalten: die Heilung nach dem Ähnlichkeitsprinzip „Similia similibus curentur“ – „Ähnliches ist durch Ähnliches zu heilen.“ Die klassische Homöopathie basiert auf der Annahme, dass eine Krankheit durch jene Arznei geheilt werden kann, welche am Gesunden ähnliche Symptome hervorruft, wie sie die zu behandelnde Krankheit zeigt. 



Bei der Homöopathie sind daher eine genaue Diagnostik der Symptome und eine gute Kenntnis der Arzneimittelbilder von zentraler Bedeutung. Unsere Weiterbildung vermittelt Ihnen in diesem Bereich das erforderliche Wissen und die notwendigen Fertigkeiten. Dabei wird neben einer umfassenden Einführung in die Grundlagen der Homöopathie auch der Umgang mit Repertorien und der Materia Medica geübt. Sie lernen wichtige Arzneimittelbilder und die homöopathische
Behandlung zentraler Erkrankungen und Verletzungen kennen. Die in Fallbeispielen eingeflochtene Darstellung von Repertorisationen, Dosierungen und Fallverläufen ermöglicht Ihnen einen tiefen Einblick in die homöopathische Praxis.

3. Kinder weisen eigene, altersspezifische Merkmale auf, die bei einer Untersuchung erkannt und in eine geeignete Therapie eingebunden werden müssen. Dieser Umstand macht ein umfassendes Wissen um Kindererkrankungen und ihre Behandlungsmöglichkeiten ebenso erforderlich wie ein besonderes Eingehen auf die Eigenart eines Kindes. In der Naturheilkunde gibt es eine Vielfalt von Heilmitteln und Behandlungsmöglichkeiten, die den Heilungsprozess bei Kindererkrankungen positiv beeinflussen. Der Lehrgang Naturheilkunde für Kinder vermittelt zunächst Informationen zu (entwicklungs-) physiologischen Eigenheiten im Kindesalter, zu Kinderfrüherkennungs-Untersuchungen, möglichen Prophylaxen und Impfungen. Hierauf aufbauend studieren Sie Grundlagen einer kindgerechten Anamnese und Untersuchung, ebenso die Berücksichtigung psychischer Besonderheiten bei der Behandlung von Kindern. 


Sie lernen die wichtigsten Erkrankungen im Kindesalter kennen und werden darauf vorbereitet, kindgerechte Behandlungskonzepte und naturheilkundliche Möglichkeiten zur Vorbeugung und Behandlung dieser Krankheiten anzuwenden. Unsere Weiterbildung vermittelt Ihnen in diesem Bereich das erforderliche Wissen und die notwendigen Fertigkeiten. Dabei zeigt sie auf, welche naturheilkundliche Therapieform sich bei welchen Beschwerden bewährt hat und in welcher Dosierung oder Anwendungsform sie angezeigt sein kann.

4. Die Pflanzenheilkunde ist die Lehre von der Verwendung von Pflanzen und Pflanzenteilen als Heilmittel. Sie zählt zu den ältesten und bekanntesten naturheilkundlichen Verfahren.
In unserer Weiterbildung lernen Sie mehr als 100 anerkannte Arzneipflanzen sowie viele pflanzenheilkundliche Rezepturen zur äußeren und inneren Anwendung kennen (z.B. Tees, Salben, Wickel, Tinkturen etc.). 


Sie erwerben fundierte Kenntnisse zu Indikationen und Kontraindikationen, Wirkungen und Nebenwirkungen, Zubereitungsarten und Dosierungen der Pflanzen und verfügen am Ende über ein breites Repertoire wirksamer Mittel bei zahlreichen körperlichen und psychischen Indikationen.

5. Shiatsu ist eine Massage-Technik aus Japan, die auf der Traditionellen Chinesischen Medizin (TCM) basiert und dazu dient, körperliche und/oder seelische Beschwerden ganzheitlich zu therapieren. Gemäß dieser Lehre verlaufen durch den Körper nicht nur Blut-, Nerven- und Lymphbahnen, sondern auch Energieleitbahnen (Meridiane), auf denen sich bestimmte Punkte als Öffnungen im Energiesystem des Menschen befinden. Im Shiatsu werden diese Punkte entlang der Meridiane massiert (Akupressur). Dazu werden im Unterschied zur Technik der Akupunktur, die einzelne Punkte anspricht, ganze Kreisläufe im Menschen berührt und bewegt. 


Mit Shiatsu-Anwendungen können Sie den Fluss der körpereigenen Lebensenergie Ihrer Patient/inn/en stimulieren und regulieren, das innere Gleichgewicht wieder herstellen und dadurch körperliche Beschwerden und/oder seelische Leiden lindern bzw. heilen. Shiatsu ist als ganzheitliche Therapieform besonders geeignet, um folgende Erkrankungen zu behandeln: Arthritis, Arthrose, Beschwerden des Bewegungsapparates, Kopfschmerzen und Migräne, Verdauungsbeschwerden oder Abwehrschwäche.

6. Die traditionelle chinesische Medizin erklärt Krankheiten egal welcher Art als eine Störung in unserem Energiesystem. Wird das empfindliche Gleichgewicht unseres Energiehaushalts durch innere oder äußere Ursachen gestört, entstehen über kurz oder lang ein Ungleichgewicht und in der Folge Krankheit(en). Diese Denkweise macht eine umfassende Vertrautheit mit dem System von Yin und Yang, den Vitalsubstanzen und den fünf Elementen als wichtigste Grundlagen der chinesischen Medizin notwendig. 


Auch die Funktion der inneren Organe sowie Pathologie, Anamnese und Diagnostiknachchinesischer Sichtweise gehören zu den Grundlagen einer erfolgreichen Tätigkeit im Bereich der Traditionellen Chinesischen Medizin. Dieses Wissen vermittelt unsere Weiterbildung, versehen mit vielen Praxisbeispielen, die in konkretes Handeln umgesetzt werden können. 

Alle sechs Spezialisierungslehrgänge sind durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZfU) staatlich geprüft und zugelassen. Ein Studienstart ist jederzeit möglich.

Hinweis: Die Spezialisierungslehrgänge richten sich vornehmlich an Heilpraktiker/innen sowie Ärztinnen und Ärzte, die ihr diagnostisches und therapeutisches Spektrum erweitern möchten. Interessierte (z.B. aus anderen medizinischen Berufen) dürfen ebenfalls am Lehrgang teilnehmen, aber beispielsweise die Pflanzenheilkunde, Homöopathie und TCM nicht berufs- oder gewerbsmäßig ausüben. Die Bachblütenberatung und das Shiatsu dürfen beispielsweise auch von Berater/inne/n eingesetzt werden, allerdings nur zur Steigerung des Wohlbefindens und zur präventiven Gesundheitsförderung. Detaillierte Lehrgangsbeschreibungen (Inhalte, Voraussetzungen und Informationen zum Ablauf) finden Sie auf unserer Homepage.

Heilpraktiker und Ausübung der Psychotherapie

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Die erfolgreich absolvierte Heilpraktikerüberprüfung vor dem Gesundheitsamt beinhaltet die Erlaubnis, auch psychische Erkrankungen mit Mitteln der Psychologie zu behandeln. Entsprechend stellen Fragen zu psychischen Erkrankungen (auch zu solchen, die in der Regel einer medikamentösen Therapie bedürfen) einen Teil der amtsärztlichen Überprüfung vor dem Gesundheitsamt dar, genauso, wie dies für Krankheiten des Bewegungsapparates oder für Erkrankungen des Herz- / Kreislaufsystems gilt.

Hinsichtlich der Therapie psychischer Erkrankungen ist wie bei allen anderen Krankheiten das Sorgfaltspflichtgebot zu beachten. Heilpraktikerinnen oder Heilpraktiker dürfen nur solche Verfahren therapeutisch anwenden, die sie auch im Rahmen der aktuell geltenden medizinisch / natur- bzw. erfahrungsheilkundlichen Regeln beherrschen.

Fachfortbildungen im März 2017

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Die Fachfortbildungen sind weiterführende Zusatzangebote, die nicht Bestandteil der Fernlehrgänge sind. Diese Fachfortbildungen können von allen Interessierten gebucht werden, auch wenn sie zu keinem Lehrgang eingeschrieben sind. Nach vollständiger Teilnahme an einer Fachfortbildung
erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung.

Die Flyer mit detaillierten Informationen und dem Anmeldeformular zu den einzelnen Fachfortbildungen finden Sie unter Impulse-Schule.de/Fachfortbildung. Die Teilnahmegebühren belaufen sich auf € 65 je Wochenende (bei zweiteiligen Veranstaltungen also € 130). Die Anmeldung muss in jedem Falle schriftlich erfolgen, entweder über die Anmeldeformulare der Flyer oder auch per E-Mail an info@impulse-schule.de.

11.03./12.03.17
Die Dorn-Breuß Methode, Teil I, Monika Hartmann

11./12.03.
Erste Hilfe am Kleintier - Notfallmedizin, Kristina Kuhn

11./12.03.
Fußentspannungsmassage für den Wellnessbereich - Harmonisierung der Fußreflexzonen, Marita Hattschneider
(bitte bringen Sie Schreibzeug, Buntstifte, bequeme Kleidung, warme
Socken mit, die Fingernägel sollten kurz sein)
 

18./19.03.
Bachblütentherapie für Tiere, Nadine Leiendecker

18.19.03.
Faszien- und Meridian-Taping, Marion Falke
(bitte bringen Sie eine scharfe Schere mit)

18./19.03.
HP - Infektionskrankheiten, Claudia Reno

18./19.03.
Jetzt reicht es! - Grenzen setzen ohne schlechtes Gewissen, Christiane Müller

18./19.03.
Schmerzen und Verspannungen lösen - mit Rhythmokinetik, Dr. Christine Richter
(bitte bringen Sie eine Isomatte, bequeme Kleidung, evtl. 1-2 Kissen um Kopf und/oder Knie zu
lagern und wer fröstelt warme Socken oder Decke mit)


18./19.03.
Traumdeutung auf psychoanalytischer Grundlage, Thomas H. Cremanns

25./26.03.
Hot-Stone & Kräuterstempelmassage, Sven Schremmer
(bitte bequeme Kleidung, Handtuch und Decke mitbringen)

25./26.03.
Die Dorn-Breuß Methode, Teil II, Monika Hartmann
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